Einzelkarten für einmalige Benutzung des Freibades Großfurra
Einzelkarten | |
Kinder bis 3. Jahre | frei |
Kinder und Jugendliche 4 - 17 Jahre | 1,50€ |
Erwachsene ab 18 Jahren | 3,00€ |
Erwachsene ab 18 Jahren nach 17:00 | 2,00€ |
10er Blockkarten | |
Kinder und Jugendliche 4 - 17 Jahre | 12,00€ |
Erwachsene ab 18 Jahre | 27,00€ |
Dauerkarten | |
Kinder und Jugendliche 4 - 17 Jahre | 35,00€ |
Erwachene ab 18 Jahre | 80,00€ |
Gruppenkarten | |
Ab 10 Personen inkl. Aufsichtsperson | 1,00€/ Pers. |
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 16 Jahren, Personen in Berufs- und Schulbildung, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sondershausen sowie Inhaber des Sondershäuser Freizeitpasses zahlen für Einzel-, 10er Blockkarten und Dauerkarten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises den Eintrittspreis für Personen unter 16 Jahren.
In Verlust geratene Einzel-, Dauer-, Block-, Familien- und Gruppenkarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Dauer-, Block- und Familienkarten auf andere Personen ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.
Oben genannte Gebührenerhebung zur Nutzung des Freibades Großfurra liegt den §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung sowie den §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zugrunde. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat in seiner Sitzung am 24.03.2011 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Sondershausen – u. a. Freibad Großfurra – mit Beschluss Nr. SR 157-13/2011 beschlossen.